
Psychotherapie
Einzel
Psychotherapie ist eine professionelle Form der Unterstützung, die darauf abzielt, psychische Gesundheit zu fördern, emotionale Belastungen zu bewältigen und persönliches Wachstum zu ermöglichen.
Mögliche Einsatzgebiete
- Ängste
- Belastungsstörungen
- Burnout / Burnout Vorbeugung
- Depression
- Essstörung
- Familie (Patchworkfamilie)
- Lebenskrisen
- Panikattacken
- Persönlichkeitsentwicklung
- Psychosomatik
- Schlafstörungen
- Stress / Entspannung
- Trauma
- Zwänge

Psychotherapie
Gruppen
Gruppentherapie kann eine effektive und niederschwellige Form der Unterstützung bieten, um den Alltag zu bewältigen und persönliches Wachstum zu fördern.
Es ist wichtig zu beachten, dass Gruppentherapie nicht für jeden geeignet ist. In einem individuellen Vorgespräch wird besprochen, ob eGruppentherapie die richtige Wahl ist und welche Art von Gruppe am besten zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Coaching
Als Psychotherapeutin kann ich dabei helfen, persönliche Herausforderungen zu bewältigen, Selbstbewusstsein zu stärken, die zwischenmenschlichen Fähigkeiten zu verbessern und einen besseren Umgang mit stressigen Lebenssituationen zu entwickeln.
Coachingthemen
- Konfliktberatung
- Soziale Kompetenz-Training
- Lern-Coaching
- Bewerbungs-Coaching
- Work-Life-Balance
- Motivationstraining
- Selbstmanagement
- Stressmanagement
- Zielfindung und ‑klärung
- Selbsterfahrung
- Sinnfindung
- Selbstwert
Alternative Settings
Gerne biete ich Ihnen auch Online-Therapiesitzungen an, um Ihnen den Zugang zu professioneller Unterstützung zu erleichtern.
Ebenso ist eine mobile Psychotherapie möglich (Anfahrtspauschale nach Absprache).
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese gilt auch gegenüber Ärzten, Behörden, Angehörigen, Gerichten etc. Die Tätigkeit als Psychotherapeutin unterliegt dem Psychotherapiegesetz (www.ris.bka.gv.at).
Preise
Das Erstgespräch ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und deshalb kostenpflichtig.
| Psychotherapie | € 110,- (50 Minuten) |
| Gruppentherapie | € 65,- (90 Minuten) |
Preise sind als Nettopreise angegeben, denn Psychotherapie ist in Österreich von der Umsatzsteuer ausgenommen.
Kostenzuschuss der Krankenkasse
Wenn Sie für die Therapie einen Kostenzuschuss von Ihrer Krankenkasse beantragen möchten, ist das grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Erkrankung im Sinn einer ICD-10-Diagnose vorliegt. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung – zum Beispiel von Ihrem Hausarzt –, dass Ihre Beschwerden nicht durch eine körperliche Erkrankung verursacht werden. Diese kurze Untersuchung sollte bis spätestens vor der zweiten Therapiesitzung erfolgen.
Für die ersten zehn Sitzungen reicht es in der Regel, wenn Sie die ärztliche Bestätigung gemeinsam mit meinen Rechnungen und den Zahlungsbestätigungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab kurz bei Ihrer Versicherung, da die Vorgangsweise je nach Kasse leicht variieren kann.
Sollten im Laufe der Therapie weitere Sitzungen notwendig sein, bereite ich für Sie den erforderlichen Antrag vor, den Sie dann vor Beginn der elften Einheit selbst an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Kostenzuschuss der Krankenkasse
Für Ihre Psychotherapie ist ein Kostenzuschuss bzw. eine Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenkassen möglich sowie ggf. auch noch durch private Versicherungsträger (ähnlich dem Wahlarzt-System).
Den Kostenzuschuss bzw. die Teilkostenrückerstattung Ihrer Krankenversicherung bekommen Sie, nachdem Sie die von Ihnen zuvor bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger einreichen, wieder zurückerstattet (ähnlich dem Wahlarzt-System). Aktuelle Rückerstattungsbeträge:
- Zuschuss Info Gesundheitskasse
- Kostenzuschuss ÖGK: € 31,50,–/EH
- Kostenzuschuss SVS: € 45,–/EH
- Kostenzuschuss BVAEB: € 42,40,–/EH
- Kostenzuschuss KFL: ca. € 40,–/EH & KFG: ca. < € 60,–/EH
Für die Gewährung des Kostenzuschusses bei Vorliegen/Feststellung einer krankheitswertig klassifizierbaren Diagnose, muss spätestens bis zur 2. Therapiesitzung auf einem eigenen Formular eine ärztliche Vorstellung (bspw. in Form einer Zuweisung/Überweisung für eine Psychotherapie vom Hausarzt) bestätigt werden.
Der Kostenzuschuss wird nach Einreichen der Honorarnote (auf der in diesem Fall eine Diagnose stehen muss), Ihrer Zahlungsbestätigung und der Bestätigung der ärztlichen Untersuchung von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.
Für die ersten 10 Sitzungen reicht meist die ärztliche Bestätigung. Für einen weiteren Kostenzuschuss muss bis spätestens vor der 10. Sitzung ein entsprechender Antrag gestellt werden (diesen erhalten Sie ausgefüllt von mir). Üblicherweise wird eine bestimmte Anzahl an Sitzungen gewährt und wenn notwendig muss eine neuerliche Verlängerung anschließend wieder beantragt werden.
Wenn Sie NICHT möchten, dass eine offizielle Diagnose gestellt wird oder wenn Sie Ihre Psychotherapie als Beratung in Anspruch nehmen möchten, ist das festgelegte Honorar zur Gänze von Ihnen als Selbstzahler*in zu tragen. Ein Kostenzuschuss kann bei einer Beratung NICHT beantragt werden.
Private Zusatzkrankenversicherungen für ambulante Heilbehandlungen erstatten häufig einen weiteren Teil der Therapiekosten (je nach Versicherungspaket bis zu einem bestimmten jährlichen Maximalbetrag) zurück. Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie bitte persönlich ab, wie eine diesbezügliche Regelung in Ihrer Zusatzversicherung vorgesehen ist.
Absetzbarkeit
Ggf. können die Kosten für eine Psychotherapie im Einzelfall auch im Steuerausgleich als “Außerordentliche Kosten” geltend gemacht werden. Auch Beratungs‑, Coaching- oder Supervisionaufwendungen können steuerliche Werbungskosten (für Angestellte) bzw. Betriebsausgaben (für Selbständige) darstellen, wenn Sie dazu beruflich veranlasst sind (z. B. Personen in medizinischen und Gesundheitsberufen). Am Besten erkundigen Sie sich (vorab) bei Ihrem/Ihrer Steuerberater*in oder beim Finanzamt.
Absageregelung
Falls Sie einen Termin ändern oder stornieren müssen, bitte ich Sie höflich, mich spätestens 12 Stunden vor dem geplanten Termin zu informieren. Die Absage kann telefonisch oder per E‑Mail erfolgen. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, können Sie gerne auf meine Mobilbox sprechen oder eine SMS schicken.
Diese Regelung ermöglicht es mir, meinen Betrieb effizient zu organisieren und anderen Kund:innen die Möglichkeit zu geben, freiwerdende Termine zu nutzen. Für nicht eingehaltene und nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird die versäumte Sitzung zur Gänze in Rechnung gestellt.
