Mei­ne Leistungen

Psy­cho­the­ra­pie
Ein­zel

Psy­cho­the­ra­pie ist eine pro­fes­sio­nel­le Form der Unter­stüt­zung, die dar­auf abzielt, psy­chi­sche Gesund­heit zu för­dern, emo­tio­na­le Belas­tun­gen zu bewäl­ti­gen und per­sön­li­ches Wachs­tum zu ermöglichen.

Mög­li­che Einsatzgebiete

  • Ängs­te
  • Belas­tungs­stö­run­gen
  • Burn­out / Burn­out Vorbeugung
  • Depres­si­on
  • Ess­stö­rung
  • Fami­lie (Patch­work­fa­mi­lie)
  • Lebens­kri­sen
  • Panik­at­ta­cken
  • Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung
  • Psy­cho­so­ma­tik
  • Schlaf­stö­run­gen
  • Stress / Entspannung
  • Trau­ma
  • Zwän­ge

Psy­cho­the­ra­pie
Grup­pen

Grup­pen­the­ra­pie kann eine effek­ti­ve und nie­der­schwel­li­ge Form der Unter­stüt­zung bie­ten, um den All­tag zu bewäl­ti­gen und per­sön­li­ches Wachs­tum zu fördern.


Es ist wich­tig zu beach­ten, dass Grup­pen­the­ra­pie nicht für jeden geeig­net ist. In einem indi­vi­du­el­len Vor­ge­spräch wird bespro­chen, ob eGrup­pen­the­ra­pie die rich­ti­ge Wahl ist und wel­che Art von Grup­pe am bes­ten zu den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen passt.

Coa­ching

Als Psy­cho­the­ra­peu­tin kann ich dabei hel­fen, per­sön­li­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, Selbst­be­wusst­sein zu stär­ken, die zwi­schen­mensch­li­chen Fähig­kei­ten zu ver­bes­sern und einen bes­se­ren Umgang mit stres­si­gen Lebens­si­tua­tio­nen zu entwickeln.

Coa­ching­the­men

  • Kon­flikt­be­ra­tung
  • Sozia­le Kompetenz-Training
  • Lern-Coa­ching
  • Bewer­bungs-Coa­ching
  • Work-Life-Balan­ce
  • Moti­va­ti­ons­trai­ning
  • Selbst­ma­nage­ment
  • Stress­ma­nage­ment
  • Ziel­fin­dung und ‑klä­rung
  • Selbst­er­fah­rung
  • Sinn­fin­dung
  • Selbst­wert

Alter­na­ti­ve Settings

Ger­ne bie­te ich Ihnen auch Online-The­ra­pie­sit­zun­gen an, um Ihnen den Zugang zu pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung zu erleich­tern.
Eben­so ist eine mobi­le Psy­cho­the­ra­pie mög­lich (Anfahrts­pau­scha­le nach Absprache).

Ver­schwie­gen­heit

Als Psy­cho­the­ra­peu­tin unter­lie­ge ich einer umfas­sen­den gesetz­li­chen Ver­pflich­tung zur Ver­schwie­gen­heit über alle in Aus­übung der beruf­li­chen Tätig­keit bekannt gewor­de­nen Geheim­nis­se. Die­se gilt auch gegen­über Ärz­ten, Behör­den, Ange­hö­ri­gen, Gerich­ten etc. Die Tätig­keit als Psy­cho­the­ra­peu­tin unter­liegt dem Psy­cho­the­ra­pie­ge­setz (www.ris.bka.gv.at).

Prei­se

Das Erst­ge­spräch ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der The­ra­pie und des­halb kostenpflichtig.

Psy­cho­the­ra­pie€ 110,-
(50 Minu­ten)
Grup­pen­the­ra­pie€ 65,-
(90 Minu­ten)

Prei­se sind als Net­to­prei­se ange­ge­ben, denn Psy­cho­the­ra­pie ist in Öster­reich von der Umsatz­steu­er ausgenommen.

Kos­ten­zu­schuss der Krankenkasse

Wenn Sie für die The­ra­pie einen Kos­ten­zu­schuss von Ihrer Kran­ken­kas­se bean­tra­gen möch­ten, ist das grund­sätz­lich mög­lich. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass eine psy­chi­sche Erkran­kung im Sinn einer ICD-10-Dia­gno­se vor­liegt. Dafür benö­ti­gen Sie eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung – zum Bei­spiel von Ihrem Haus­arzt –, dass Ihre Beschwer­den nicht durch eine kör­per­li­che Erkran­kung ver­ur­sacht wer­den. Die­se kur­ze Unter­su­chung soll­te bis spä­tes­tens vor der zwei­ten The­ra­pie­sit­zung erfol­gen.

Für die ers­ten zehn Sit­zun­gen reicht es in der Regel, wenn Sie die ärzt­li­che Bestä­ti­gung gemein­sam mit mei­nen Rech­nun­gen und den Zah­lungs­be­stä­ti­gun­gen bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein­rei­chen. Bit­te infor­mie­ren Sie sich vor­ab kurz bei Ihrer Ver­si­che­rung, da die Vor­gangs­wei­se je nach Kas­se leicht vari­ie­ren kann.

Soll­ten im Lau­fe der The­ra­pie wei­te­re Sit­zun­gen not­wen­dig sein, berei­te ich für Sie den erfor­der­li­chen Antrag vor, den Sie dann vor Beginn der elf­ten Ein­heit selbst an Ihre Kran­ken­kas­se weiterleiten.

Kos­ten­zu­schuss der Krankenkasse

Für Ihre Psy­cho­the­ra­pie ist ein Kos­ten­zu­schuss bzw. eine Teil­kos­ten­rück­erstat­tung Ihrer Kran­ken­kas­sen mög­lich sowie ggf. auch noch durch pri­va­te Ver­si­che­rungs­trä­ger (ähn­lich dem Wahl­arzt-Sys­tem). 
Den Kos­ten­zu­schuss bzw. die Teil­kos­ten­rück­erstat­tung Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung bekom­men Sie, nach­dem Sie die von Ihnen zuvor bezahl­te Hono­rar­no­te bei Ihrem Ver­si­che­rungs­trä­ger ein­rei­chen, wie­der zurück­er­stat­tet (ähn­lich dem Wahl­arzt-Sys­tem). Aktu­el­le Rückerstattungsbeträge:

  • Zuschuss Info Gesundheitskasse
  • Kos­ten­zu­schuss ÖGK: € 31,50,–/EH
  • Kos­ten­zu­schuss SVS: € 45,–/EH
  • Kos­ten­zu­schuss BVAEB: € 42,40,–/EH
  • Kos­ten­zu­schuss KFL: ca. € 40,–/EH & KFG: ca. < € 60,–/EH

Für die Gewäh­rung des Kos­ten­zu­schus­ses bei Vorliegen/Feststellung einer krank­heits­wer­tig klas­si­fi­zier­ba­ren Dia­gno­se, muss spä­tes­tens bis zur 2. The­ra­pie­sit­zung auf einem eige­nen For­mu­lar eine ärzt­li­che Vor­stel­lung (bspw. in Form einer Zuweisung/Überweisung für eine Psy­cho­the­ra­pie vom Haus­arzt) bestä­tigt wer­den.
Der Kos­ten­zu­schuss wird nach Ein­rei­chen der Hono­rar­no­te (auf der in die­sem Fall eine Dia­gno­se ste­hen muss), Ihrer Zah­lungs­be­stä­ti­gung und der Bestä­ti­gung der ärzt­li­chen Unter­su­chung von Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung zurückerstattet.

Für die ers­ten 10 Sit­zun­gen reicht meist die ärzt­li­che Bestä­ti­gung. Für einen wei­te­ren Kos­ten­zu­schuss muss bis spä­tes­tens vor der 10. Sit­zung ein ent­spre­chen­der Antrag gestellt wer­den (die­sen erhal­ten Sie aus­ge­füllt von mir). Übli­cher­wei­se wird eine bestimm­te Anzahl an Sit­zun­gen gewährt und wenn not­wen­dig muss eine neu­er­li­che Ver­län­ge­rung anschlie­ßend wie­der bean­tragt werden.

Wenn Sie NICHT möch­ten, dass eine offi­zi­el­le Dia­gno­se gestellt wird oder wenn Sie Ihre Psy­cho­the­ra­pie als Bera­tung in Anspruch neh­men möch­ten, ist das fest­ge­leg­te Hono­rar zur Gän­ze von Ihnen als Selbstzahler*in zu tra­gen. Ein Kos­ten­zu­schuss kann bei einer Bera­tung NICHT bean­tragt werden.

Pri­va­te Zusatz­kran­ken­ver­si­che­run­gen für ambu­lan­te Heil­be­hand­lun­gen erstat­ten häu­fig einen wei­te­ren Teil der The­ra­pie­kos­ten (je nach Ver­si­che­rungs­pa­ket bis zu einem bestimm­ten jähr­li­chen Maxi­mal­be­trag) zurück. Wenn Sie pri­vat ver­si­chert sind, klä­ren Sie bit­te per­sön­lich ab, wie eine dies­be­züg­li­che Rege­lung in Ihrer Zusatz­ver­si­che­rung vor­ge­se­hen ist.

Absetz­bar­keit

Ggf. kön­nen die Kos­ten für eine Psy­cho­the­ra­pie im Ein­zel­fall auch im Steu­er­aus­gleich als “Außer­or­dent­li­che Kos­ten” gel­tend gemacht wer­den. Auch Beratungs‑, Coa­ching- oder Super­vi­si­on­auf­wen­dun­gen kön­nen steu­er­li­che Wer­bungs­kos­ten (für Ange­stell­te) bzw. Betriebs­aus­ga­ben (für Selb­stän­di­ge) dar­stel­len, wenn Sie dazu beruf­lich ver­an­lasst sind (z. B. Per­so­nen in medi­zi­ni­schen und Gesund­heits­be­ru­fen). Am Bes­ten erkun­di­gen Sie sich (vor­ab) bei Ihrem/Ihrer Steuerberater*in oder beim Finanzamt.

Absa­ge­re­ge­lung

Falls Sie einen Ter­min ändern oder stor­nie­ren müs­sen, bit­te ich Sie höf­lich, mich spä­tes­tens 12 Stun­den vor dem geplan­ten Ter­min zu infor­mie­ren. Die Absa­ge kann tele­fo­nisch oder per E‑Mail erfol­gen. Soll­ten Sie mich tele­fo­nisch nicht errei­chen, kön­nen Sie ger­ne auf mei­ne Mobil­box spre­chen oder eine SMS schi­cken.
Die­se Rege­lung ermög­licht es mir, mei­nen Betrieb effi­zi­ent zu orga­ni­sie­ren und ande­ren Kund:innen die Mög­lich­keit zu geben, frei­wer­den­de Ter­mi­ne zu nut­zen. Für nicht ein­ge­hal­te­ne und nicht recht­zei­tig abge­sag­te Ter­mi­ne wird die ver­säum­te Sit­zung zur Gän­ze in Rech­nung gestellt.