FAQs

In Aus­bil­dung unter Supervision

Die­ser Zusatz bedeu­tet, dass ich zur eigen­ver­ant­wort­li­chen und selbst­stän­di­gen Arbeit berech­tigt bin. Der Unter­schied zu im Bun­des­mi­nis­te­ri­um ein­ge­tra­ge­nen Psychotherapeut:innen liegt dar­in, dass Sta­tus­the­ra­peu­tin­nen zur regel­mä­ßi­gen Super­vi­si­on ihrer Tätig­keit gesetz­lich ver­pflich­tet sind. Super­vi­si­on ist eine Form der beruf­li­chen Bera­tung, die zur Refle­xi­on eige­nen Han­delns anre­gen sowie Qua­li­tät pro­fes­sio­nel­ler Arbeit sichern und ver­bes­sern soll. Eine Teil­kos­ten­re­fun­die­rung durch Ver­si­che­rungs­trä­ger ist nicht mög­lich (außer KFL und KFG oder spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen), daher ist mein Hono­rar um den Betrag des Kos­ten­zu­schus­ses verringert.

Ver­schwie­gen­heit

Als Psy­cho­the­ra­peu­tin unter­lie­ge ich einer umfas­sen­den gesetz­li­chen Ver­pflich­tung zur Ver­schwie­gen­heit über alle in Aus­übung der beruf­li­chen Tätig­keit bekannt gewor­de­nen Geheim­nis­se. Die­se gilt auch gegen­über Ärz­ten, Behör­den, Ange­hö­ri­gen, Gerich­ten etc. Die Tätig­keit als Psy­cho­the­ra­peu­tin unter­liegt dem Psy­cho­the­ra­pie­ge­setz (www.ris.bka.gv.at).

Absa­ge­re­ge­lung

Falls Sie einen Ter­min ändern oder stor­nie­ren müs­sen, bit­te ich Sie höf­lich, mich spä­tes­tens 12 Stun­den vor dem geplan­ten Ter­min zu infor­mie­ren. Die Absa­ge kann tele­fo­nisch oder per E‑Mail erfol­gen. Soll­ten Sie mich tele­fo­nisch nicht errei­chen, kön­nen Sie ger­ne auf mei­ne Mobil­box spre­chen oder eine SMS schi­cken.
Die­se Rege­lung ermög­licht es mir, mei­nen Betrieb effi­zi­ent zu orga­ni­sie­ren und ande­ren Kund:innen die Mög­lich­keit zu geben, frei­wer­den­de Ter­mi­ne zu nut­zen. Für nicht ein­ge­hal­te­ne und nicht recht­zei­tig abge­sag­te Ter­mi­ne wird die ver­säum­te Sit­zung zur Gän­ze in Rech­nung gestellt.