In Ausbildung unter Supervision
Dieser Zusatz bedeutet, dass ich zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeit berechtigt bin. Der Unterschied zu im Bundesministerium eingetragenen Psychotherapeut:innen liegt darin, dass Statustherapeutinnen zur regelmäßigen Supervision ihrer Tätigkeit gesetzlich verpflichtet sind. Supervision ist eine Form der beruflichen Beratung, die zur Reflexion eigenen Handelns anregen sowie Qualität professioneller Arbeit sichern und verbessern soll. Eine Teilkostenrefundierung durch Versicherungsträger ist nicht möglich (außer KFL und KFG oder spezielle Zusatzversicherungen), daher ist mein Honorar um den Betrag des Kostenzuschusses verringert.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geheimnisse. Diese gilt auch gegenüber Ärzten, Behörden, Angehörigen, Gerichten etc. Die Tätigkeit als Psychotherapeutin unterliegt dem Psychotherapiegesetz (www.ris.bka.gv.at).
Absageregelung
Falls Sie einen Termin ändern oder stornieren müssen, bitte ich Sie höflich, mich spätestens 12 Stunden vor dem geplanten Termin zu informieren. Die Absage kann telefonisch oder per E‑Mail erfolgen. Sollten Sie mich telefonisch nicht erreichen, können Sie gerne auf meine Mobilbox sprechen oder eine SMS schicken.
Diese Regelung ermöglicht es mir, meinen Betrieb effizient zu organisieren und anderen Kund:innen die Möglichkeit zu geben, freiwerdende Termine zu nutzen. Für nicht eingehaltene und nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird die versäumte Sitzung zur Gänze in Rechnung gestellt.